Rechtsschutzversicherung

Recht kriegen, wenn Sie Recht haben.

Die Rechtsschutz-Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt u.a. Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung sowie Gerichtskosten. Der Versicherer zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind. Dies können Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein, Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss. Vom Erstattungsbetrag zieht der Versicherer eventuell vereinbarte Selbstbehalte ab.

Versicherungsschutz kann u.a. für Privat- und Berufsrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken, Verkehrs- und/oder Fahrerrechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz, Steuer-/Sozialgerichtsrechtsschutz und Strafrechtsschutz vereinbart werden.

Für weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.

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