Fähigkeitenversicherung

Das kann doch jeder, von wegen!

Die Grundfähigkeitenversicherung

Plötzlich geht nichts mehr.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können der Auslöser dafür sein, dass Ihr ganzes Leben auf einmal kopfsteht. Selbstverständlichkeiten wie sich niederknien, etwas greifen oder Treppen steigen, mit denen Sie bisher Ihren (Berufs-) Alltag gemeistert haben, stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung.
Was nun?

Mit der Grundfähigkeitenversicherung kann der Verlust folgender Fähigkeiten abgesichert werden:

  1. Sehen
  2. Sprechen
  3. Hören
  4. Gleichgewicht
  5. Gebrauch eines Armes
  6. Gebrauch einer Hand
  7. Heben / Tragen
  8. Schreiben
  9. Knien
  10. Bücken
  11. Stehen
  1. Sitzen
  2. Pflegefall
  3. Demenz
  4. Gehen
  5. Treppensteigen
  6. Nutzung ÖPNV
  7. Autofahren
  8. Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
  9. Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)
  10. Schizophrenie
  11. Schwere Depression

Die Leistungen:

Klarer Anspruch, Garantierte Nachversicherung, Dauerhafte Dynamik-Option, Mögliche Teilkapitalisierung

Volle Leistung (monatliche Rente) bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit.

Breitgefächerte Möglichkeit zur Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis 20 Jahre vor Vertragsende.

Jährliche Anpassung der Grundfähigkeitenabsicherung im Rahmen einer vereinbarten Dynamik möglich – bis zum 55. Lebensjahr.

Bei Verlust einer der Grundfähigkeiten Gehen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Autofahren oder Treppensteigen ist eine Einmalauszahlung möglich. Leistungen im Pflegefall sind möglich.

Fragen? Sehr gernebeantworte ich Ihre Fragen und berate Sie zur Grundfähigkeitenversicherung.

Rufen Sie im Büro unter 02162 1069936 an.

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