Privathaftpflicht

Ein absolutes Muss für jeden!

Die Privathaftpflichtversicherung

Eine kleine Ursache kann schwere Folgen haben, denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, für diesen aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Schnell können so Tausende Euro zusammenkommen, und auch Beträge im sechsstelligen oder sogar Ansprüche im Millionenbereich sind insbesondere bei Personenschäden nicht selten.

Die private Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Rechtsanspruch auf Schadenersatz berechtigt ist und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Forderungen ab. Der Geschädigte hat bei Sachschäden nach dem Gesetz nur Anspruch auf Wiederherstellung des bisherigen Zustandes (zum Zeitpunkt des Schadeneintritts) der beschädigten oder zerstörten Sache. Ist eine Reparatur nicht möglich, bekommt der Geschädigte den Zeitwert ausgezahlt.

In der Privathaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Die Hohe der Versicherungssumme variiert je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Schäden, sondern klärt bei jedem Schadensfall auch die Haftungsfrage. Es wird also überprüft, ob der entstandene Schaden dem Versicherungsnehmer zu Recht angelastet wird. Ist das nicht der Fall, lehnt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab und setzt dies gegebenenfalls auch juristisch durch.

Anders als viele meinen ist die Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche nicht immer die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Es ist auch eine Aufgabe der Haftpflichtversicherungen.

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