Haus- und Grundhaftpflicht

Der wichtige Schutz für Eigentümer.

Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung

Für einen Haus- und Grundbesitzer ergeben sich bestimmte Pflichten. Denn im BGB § 836 ist es geregelt, das Sie als Haus- oder Grundstücksbesitzer für Schäden „aus vermutetem Verschulden“ haften, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie entstehen.

Die Grundbesitzerhaftpflicht springt dann ein, wenn ein Schadensfall dadurch entsteht, dass der Eigentümer einer der beiden folgenden Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist:

1. Verkehrssicherungspflicht
Mit der Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung des Immobilieneigentümers bezeichnet, Gefahrenquellen für Dritte an der Immobilie zu erkennen und zu beseitigen.
So ist er beispielsweise verpflichtet, Dachschäden ordnungsgemäß zu beheben oder beheben zu lassen, sodass von diesem Dach beim nächsten Sturm keine Personen oder Sachen gefährdet beziehungsweise verletzt oder beschädigt werden.

2. Instandhaltungspflicht
Die Instandhaltungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Eigentümers, Mängel oder auch Beschädigungen an der Immobilie zu beseitigen, wenn diese nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden.
Als Beispiel: Lockere Fliesen im Treppenhaus. Eine solche Beschädigung muss der Eigentümer umgehend beseitigen, um eine Gefährdung auszuschließen. Wenn jemand durch diese lockere Fliese stürzt, ist der Eigentümer haftungspflichtig.

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Die Hohe der Versicherungssumme variiert je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

Wer sollte eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung haben?

Die Haus- und Grundhaftpflicht ist für:

  • Vermieter
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer eines nicht bebauten Grundstücks
Wichtig: Werden mehrere Immobilien an unterschiedlichen Orten vermietet, muss für jede Immobilie eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.

Die Haus- und Grundhaftpflicht ist nichts für:

  • Mieter
  • Eigentümer, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird
  • Eigentümer, wenn einzelne Räume der ansonsten selbst bewohnten Immobilie vermietet werden
  • Eigentümer, wenn die Immobilie hin und wieder als Ferienhaus beziehungsweise -wohnung vermietet wird

Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Schäden, sondern klärt bei jedem Schadensfall auch die Haftungsfrage. Es wird also überprüft, ob der entstandene Schaden dem Versicherungsnehmer zu Recht angelastet wird. Ist das nicht der Fall, lehnt die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung die Ansprüche ab und setzt dies gegebenenfalls auch juristisch durch.

Anders als viele meinen ist die Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche nicht immer die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Es ist auch eine Aufgabe der Haftpflichtversicherungen.

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