Tierhalterhaftpflicht

Damit die Freundschaft tierisch guttut!

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall auslösen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen verletzt werden, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Tierhalter für alle Schäden, die ihr Liebling verursacht. Die Haftung wird in Paragraf 833 BGB geregelt. Wenn das Tier allerdings dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen soll, tritt die Verpflichtung zum Schadenersatz nur dann ein, wenn dem Halter ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Schäden, sondern klärt bei jedem Schadensfall auch die Haftungsfrage. Es wird also überprüft, ob der entstandene Schaden dem Versicherungsnehmer zu Recht angelastet wird. Ist das nicht der Fall, lehnt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Ansprüche ab und setzt dies gegebenenfalls auch juristisch durch.

Anders als viele meinen ist die Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche nicht immer die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Es ist auch eine Aufgabe der Haftpflichtversicherungen.

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